Sekretariat

Bild: Brand/Bayer

Verwaltungsangestellte Jessica Bayer und Magda Brand (sowie Claudia Kahler von der GS)

Schulleitung

Bild: Wißgott, Hartl

Konrektorin Stefanie Hartl und Rektorin Sandra Wißgott

Haustechnik

Bild: Hilpert/Pölloth

Die Hausmeister Sascha Hilpert und Jochen Pölloth

Unser Sekretariat ist für Sie geöffnet:

Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:30 Uhr und
Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 14:30 Uhr

Fragen und Antworten

Im Anhang finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Wo und wie kann ich mein Kind krankmelden?

Ist ein Schüler wegen Krankheit verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen. Im Falle fernmündlicher Entschuldigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.“

Ein erkrankter Schüler kann vor Unterrichtsbeginn per Durchwahl im entsprechenden Unterrichtsraum entschuldigt werden. Die Durchwahlnummer wird Ihrem Kind zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben. 

Fehlt zu Unterrichtsbeginn ein Kind unentschuldigt, so lässt die Schule den Verbleib unter Umständen auch durch die Polizei klären. Dies führt zu einer unnötigen Mehrbelastung der Schulverwaltung.

Falls Sie den Klassenlehrer nicht über die Durchwahlnummer erreichen, können Sie Ihr Kind auch im Sekretariat krankmelden.

Mein Kind soll an der offenen Ganztagsbetreuung teilnehmen.

Spätestens im Mai erhalten Sie ein Schreiben über den Klassenlehrer mit den Bedingungen für die Beantragung einer offenen Ganztagsbetreuung mit Hausaufgabenzeit und Freizeitangebot. Hierbei wird der Bedarf für das kommende Schuljahr ermittelt und Sie melden bei Bedarf Ihr Kind unverbindlich an. Sollten Sie der Anmeldung nicht widersprechen, geht die Schule zum Ende des Schuljahres von einer verbindlichen Anmeldung aus. Dies wird in einem Schreiben durch die Schulleitung bestätigt.

Prinzipiell muss eine Anmeldung für mindestens 2 Tage gegeben sein. Es sind auch 3 oder 4 Tage möglich.

Da die Beantragung der offenen Ganztagsbetreuung mit einem Vertrag mit der Regierung geregelt wird und von dieser Gelder dafür bereit gestellt werden, kann nur in absoluten Ausnahmefällen von einem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht werden.

Wie kann ich mein Kind für die Ganztagsklasse anmelden?

Nach den Osterferien kommt die Schulleitung auf die Eltern der Viertklassschüler zu und startet eine Abfrage über Schüler, die im nächsten Jahr beabsichtigen, die offene Ganztagsklasse zu besuchen.

Dabei wird besonderer Wert auf die sozialen Verhältnisse gelegt und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Klassenlehrer der vierten Klassen genommen.

Nach Abwägung aller Gründe wird eine Entscheidung gefällt und den Eltern noch rechtzeitig vor den Sommerferien mitgeteilt. Da die Klassenstärke nicht unbegrenzt ist, können unter Umständen nicht alle Schüler aufgenommen werden. Allerdings bietet die Nachrücklliste die Möglichkeit, die offene Ganztagsklasse doch noch in Anspruch nehmen zu können.